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Unsere Leistungen

Für Sie unterwegs v.l.n.r. Jürgen Bloeß, Hans Wohmann, Peter
Schurig

Für Sie unterwegs v.l.n.r. Jürgen Bloeß, Hans Wohmann, Peter Schurig

Kleinkläranlagen

Abscheideranlagen

Die Klärung der im Haushalt anfallenden Abwässer wird in Deutschland in über 95 Prozent aller Fälle durch die öffentliche Kanalisation geregelt.

Wo der Anschluss fehlt, ist die Eigen- verantwortung des Grundstückbesitzers gefragt.

Denn Abwässer sind so zu beseitigen, dass das Grundwasser als wichtigste Trinkwasserquelle nicht belastet wird.

Vollbiologische Kleinkläranlagen können im Interesse aller einen nachhaltigen und nachprüfbaren Gewässerschutz sicherstellen, so wie ihn die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das deutsche Wasserhaushaltsgesetz vorschreiben.

Abscheider als Bestandteil eines betrieblich geordneten Entsorgungskonzeptes dienen u. a. der betrieblichen Sicherheit und schützen die nachfolgende Kanalisation.

Mineralische Leichtflüssigkeiten wie Benzin, Öl, Diesel etc., aber auch pflanzliche und tierische Öle und Fette sind wassergefährdende Stoffe, die nicht in die Kanalisation oder gar in ein öffentliches Gewässer gelangen dürfen.

Daher müssen alle Betriebe, in denen solche wassergefährdenden Stoffe anfallen, ihr Abwasser entsprechend den geltenden Richtlinien behandeln.

Rechtliche Grundlage:

EN 12566 / DIN 4261

Rechtliche Grundlage:

EN 858 / DIN 1990-100