Die Klärung der im Haushalt anfallenden Abwässer wird in Deutschland in über 95 Prozent aller Fälle durch die öffentliche Kanalisation geregelt.
Wo der Anschluss fehlt, ist die Eigen- verantwortung des Grundstückbesitzers gefragt.
Denn Abwässer sind so zu beseitigen, dass das Grundwasser als wichtigste Trinkwasserquelle nicht belastet wird.
Vollbiologische Kleinkläranlagen können im Interesse aller einen nachhaltigen und nachprüfbaren Gewässerschutz sicherstellen, so wie ihn die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das deutsche Wasserhaushaltsgesetz vorschreiben.





